Sehr geehrte Damen und Herren Vorsitzende,
Frau Staatsministerin Michaela Kaniber hat letzte Woche den Start des neuen Förderprogramms „Streuobst für alle!“ bekannt gegeben.
Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen zur Pflanzung mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
Die Antragstellung ist digital bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung möglich.
Kommunen, Vereine und Verbände sind die zentralen Akteure im Streuobstpakt und wichtige Multiplikatoren. Bei „Streuobst für alle!“ übernehmen sie als Antragsteller zudem eine Bündelungsfunktion. Das heißt, sie können theoretisch die Bäume kostenlos auch an Privatpersonen und Landwirte weitergeben. Kommunen und Vereine sind besonders aufgerufen, die Schulen einzubeziehen. So lernen die Kinder schon frühzeitig, wie kostbar Streuobst ist.
Nähere Informationen über „Streuobst für alle!“ und den Link zur Antragstellung finden Sie unter:
https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php
Der Antrag ist auch über das Bayernportal ganz einfach zu finden:
https://www.freistaat.bayern/xsuche?q=streuobst
Die Broschüre „Auf geht’s – Streuobst für alle!“ finden Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/dokumentationen/streuobst-f%C3%BCr-alle/
Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat zusätzlich ein Merkblatt zur Streuobstbaumpflanzung erstellt: https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/311039/
Wir freuen uns, dass mit dem Start von „Streuobst für alle!“ ein weiteres zentrales Element des Bayerischen Streuobstpakts auf den Weg gebracht wurde.